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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Für Geschäftskunden von LG Enterprises: Websites, Plattformen wie Online-Shop und Ticketing, individuelle Software, Betrieb und Wartung.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen LG Enterprises (nachfolgend „Anbieter“) und seinen Kunden über die Erstellung von Websites und individueller Software, die Bereitstellung von Online-Plattformen wie Online-Shop und Ticketing sowie über Betrieb, Wartung und Beratung.
  2. Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
  3. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Das gilt auch, wenn der Anbieter in Kenntnis solcher Bedingungen leistet.

§ 2 Vertragsschluss und Leistungsumfang

  1. Angebote des Anbieters gelten 30 Tage, sofern im Angebot nichts anderes steht. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform annimmt oder der Anbieter einen Auftrag in Textform bestätigt.
  2. Der Leistungsumfang ergibt sich abschließend aus dem Angebot und seiner Leistungsbeschreibung. Beschreibungen auf der Website geben einen Überblick und sind keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften.
  3. Der Anbieter darf zur Leistungserbringung sorgfältig ausgewählte Subunternehmer und Dienstleister einsetzen, insbesondere Rechenzentren. Er bleibt dem Kunden gegenüber für deren Leistung verantwortlich.

§ 3 Leistungsarten

  1. Je nach Angebot erbringt der Anbieter folgende Leistungen:
    1. Erstellung von Websites und individueller Software sowie deren Anpassung. Hierfür gilt Werkvertragsrecht.
    2. Bereitstellung von Online-Plattformen (Online-Shop, Ticketing, individuelle Software) zur Nutzung über das Internet für die Vertragslaufzeit („Plattformleistungen“). Der Kunde erhält keine Kopie der Plattform-Software.
    3. Betrieb, Hosting, Wartung und Support. Hierfür gilt Dienstvertragsrecht, soweit im Angebot nicht anders geregelt.
    4. Beratung und Konzeption nach Aufwand. Hierfür gilt Dienstvertragsrecht.

§ 4 Mitwirkung des Kunden

  1. Der Kunde stellt die für das Projekt nötigen Inhalte – etwa Texte, Bilder, Logos, Preise, Rechtstexte und Zugangsdaten – rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung und benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner.
  2. Der Kunde versichert, dass er über die Rechte an den gelieferten Inhalten verfügt und deren Veröffentlichung keine Rechte Dritter verletzt. Er stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Pflicht beruhen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
  3. Für die rechtlichen Inhalte seiner eigenen Website, seines Shops oder Ticketings – etwa Impressum, Datenschutzerklärung, Geschäftsbedingungen und Widerrufsbelehrung gegenüber seinen Endkunden – ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter bindet diese Texte technisch ein, erbringt aber keine Rechtsberatung.
  4. Verzögert sich die Leistung, weil der Kunde eine Mitwirkung nicht rechtzeitig erbringt, verschieben sich vereinbarte Termine angemessen. Mehraufwand kann der Anbieter nach den vereinbarten Sätzen berechnen.

§ 5 Termine und Änderungswünsche

  1. Termine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot oder später in Textform ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden.
  2. Wünscht der Kunde nach Vertragsschluss Änderungen am Leistungsumfang, prüft der Anbieter diese und teilt Auswirkungen auf Aufwand, Preis und Termine mit. Änderungen werden erst nach Zustimmung des Kunden in Textform umgesetzt.

§ 6 Abnahme

  1. Werkleistungen stellt der Anbieter dem Kunden zur Abnahme bereit, in der Regel auf einer Vorschau-Adresse. Der Kunde prüft sie innerhalb von 14 Tagen und erklärt die Abnahme oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
  2. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb der Frist keine wesentlichen Mängel mitteilt oder sie produktiv nutzt, etwa indem er die Website veröffentlicht oder über den Shop verkauft. Auf diese Folge weist der Anbieter bei der Bereitstellung hin.

§ 7 Vergütung und Zahlung

  1. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
  2. Bei Werkleistungen kann der Anbieter angemessene Abschlagszahlungen verlangen, soweit im Angebot vorgesehen. Laufende Entgelte für Plattformleistungen, Betrieb und Wartung werden im Voraus für den vereinbarten Abrechnungszeitraum berechnet. Leistungen nach Aufwand werden monatlich abgerechnet.
  3. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar. Gerät der Kunde in Verzug, gelten die gesetzlichen Regelungen. Nach vorheriger Ankündigung darf der Anbieter Plattformleistungen bei einem Zahlungsrückstand von mehr als 30 Tagen vorübergehend einschränken.
  4. Der Anbieter kann laufende Entgelte mit einer Ankündigungsfrist von drei Monaten zum Beginn eines neuen Abrechnungszeitraums anpassen. Erhöht sich das Entgelt um mehr als 5 Prozent, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt der Änderung kündigen.

§ 8 Plattformleistungen: Online-Shop, Ticketing und individuelle Software

  1. Der Anbieter stellt die Plattform über das Internet bereit und betreibt sie mit einer Verfügbarkeit, die im Angebot beschrieben ist. Angekündigte Wartungsarbeiten, möglichst außerhalb der üblichen Verkaufszeiten, sowie Störungen außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters gelten nicht als Ausfall.
  2. Der Anbieter entwickelt die Plattform fortlaufend weiter. Er darf Funktionen ändern, sofern der vertraglich vereinbarte Kern der Leistung erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
  3. Verträge mit Endkunden über Tickets, Waren und Gutscheine schließt allein der Kunde. Der Anbieter ist nicht Verkäufer oder Veranstalter und nicht Vertragspartner der Endkunden.
  4. Zahlungen der Endkunden werden über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, mit dem der Kunde einen eigenen Vertrag schließt, etwa Mollie oder VR Payment. Die Zahlungen fließen direkt an den Kunden; dessen Gebühren trägt der Kunde. Der Anbieter nimmt keine Gelder für den Kunden entgegen.
  5. Der Kunde hält seine Zugangsdaten geheim, vergibt Rechte an sein Team nur im erforderlichen Umfang und nutzt die angebotene Zwei-Faktor-Anmeldung. Er informiert den Anbieter unverzüglich, wenn er einen Missbrauch vermutet.

§ 9 Nutzungsrechte

  1. An individuell für den Kunden erstellten Websites und Gestaltungen erhält der Kunde mit vollständiger Bezahlung ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für eigene Zwecke zu nutzen, zu veröffentlichen und durch Dritte ändern zu lassen.
  2. An der Plattform-Software sowie an allgemein verwendbaren Bausteinen, Werkzeugen und Vorlagen, die der Anbieter auch in anderen Projekten einsetzt, behält der Anbieter alle Rechte. Der Kunde erhält daran für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht.
  3. Eingesetzte Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen, die Vorrang haben.
  4. Die Daten, die der Kunde in eine Plattform einstellt oder die dort über seinen Verkauf entstehen, gehören dem Kunden.

§ 10 Mängel

  1. Bei Mängeln einer Werkleistung leistet der Anbieter zunächst nach seiner Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Neuherstellung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
  2. Mängel an Plattformleistungen beseitigt der Anbieter in angemessener Frist nach Meldung. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 BGB), ist ausgeschlossen.
  3. Mängelansprüche verjähren in zwölf Monaten ab Abnahme. Das gilt nicht in den Fällen des § 12 Abs. 1 dieser Bedingungen und nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
  4. Keine Mängel sind Beeinträchtigungen durch Änderungen, die der Kunde oder Dritte ohne Zustimmung des Anbieters vorgenommen haben, durch Inhalte des Kunden oder durch Systeme Dritter, die nicht Teil der Leistung sind.

§ 11 Datensicherung

  1. Für Plattformen, die der Anbieter betreibt, erstellt er regelmäßig verschlüsselte Datensicherungen. Einzelheiten zu Häufigkeit und Aufbewahrung stehen im Angebot.
  2. Für Inhalte, die der Kunde selbst liefert, bewahrt der Kunde eigene Kopien auf.

§ 12 Haftung

  1. Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
  3. Für den Verlust von Daten haftet der Anbieter der Höhe nach nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung aus den vorhandenen Datensicherungen nötig ist.
  4. Diese Regelungen gelten auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

§ 13 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

  1. Soweit der Anbieter im Rahmen von Plattformleistungen, Betrieb oder Wartung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, etwa Daten von Ticketkäufern oder Shopkunden, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Dieser geht diesen Bedingungen vor.

§ 14 Vertraulichkeit

  1. Beide Seiten behandeln vertrauliche Informationen der anderen Seite, insbesondere Geschäftszahlen, Kundendaten und Zugangsdaten, vertraulich und nutzen sie nur für die Durchführung des Vertrags. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus.

§ 15 Laufzeit, Kündigung und Vertragsende

  1. Verträge über Plattformleistungen, Betrieb und Wartung laufen für die im Angebot genannte Mindestlaufzeit, ohne solche Angabe für zwölf Monate. Sie verlängern sich jeweils um zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit in Textform gekündigt werden.
  2. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
  3. Nach Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden auf Wunsch seine Daten innerhalb von 30 Tagen in einem gängigen, maschinenlesbaren Format bereit. Danach werden sie gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

§ 16 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters. Der Anbieter darf den Kunden auch an dessen Sitz verklagen.
  3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.

LG Enterprises, Inhaber Leander Griwodz, Theodor-Alt-Straße 4, 81737 München
Stand: September 2026